Grunderwerbsteuer-Rechner: Steuersatz nach Bundesland berechnen
Berechne die Grunderwerbsteuer für dein Bundesland — mit interaktiver Deutschlandkarte, Inventar-Abzug und allen aktuellen Steuersätzen für 2026. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
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Steuersatz-Übersicht aller Bundesländer
Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 300.000 € (Standardwert)
| Bundesland | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland anfällt. Sie wird vom Käufer gezahlt und ist in der Regel der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten, noch vor Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten.
Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz eigenständig festlegen. Das hat zu erheblichen Unterschieden geführt: Aktuell reicht die Spanne von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Konkret bedeutet das: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 14.000 € und 26.000 €. Das ist eine Differenz von 12.000 €. Unser Rechner zeigt dir sofort, wie viel du in deinem Bundesland zahlen musst.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Alle Steuersätze 2026
Die Steuersatz-Übersicht oben zeigt alle aktuellen Grunderwerbsteuersätze sortiert nach Höhe. Bayern ist seit der Einführung 1997 beim bundesweiten Mindestsatz von 3,5 % geblieben, als einziges Bundesland. Alle anderen Länder haben den Satz mindestens einmal erhöht.
Besondere Entwicklungen: Thüringen ist das einzige Bundesland, das seinen Grunderwerbsteuersatz jemals gesenkt hat: von 6,5 % auf 5,0 % zum 01.01.2024. Ein politisches Signal, das bisher ohne Nachahmer geblieben ist. Bremen hat zuletzt zum 01.07.2025 von 5,0 % auf 5,5 % erhöht. Sachsen erhöhte 2023 als vorletztes Bundesland von 3,5 % auf 5,5 %.
Die Tendenz ist klar: Die Grunderwerbsteuer ist für die Bundesländer eine wichtige Einnahmequelle. Senkungen sind die absolute Ausnahme. Umso wichtiger ist es, die legalen Sparmöglichkeiten zu kennen.
5 Wege, Grunderwerbsteuer legal zu sparen
1. Inventar separat im Kaufvertrag ausweisen
Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise, Sauna, Gartenhaus oder Möbel sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sie im Kaufvertrag einzeln aufgeführt und realistisch bewertet werden. Bei einem Inventarwert von 20.000 € und einem Steuersatz von 6,5 % sparst du 1.300 €. Wichtig: Der Inventaranteil sollte 15 % des Kaufpreises nicht überschreiten, sonst prüft das Finanzamt besonders genau. Nutze unseren Rechner mit aktiviertem Inventar-Abzug, um deine Ersparnis direkt zu sehen.
2. Grundstück und Gebäude getrennt kaufen (Neubau)
Beim Neubau: Wenn Grundstückskauf und Bauvertrag separat abgeschlossen werden, mit unterschiedlichen Vertragspartnern und mindestens 6 Monaten Abstand, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an. Bei 100.000 € Grundstück statt 400.000 € Gesamtpreis: Ersparnis von bis zu 19.500 € (bei 6,5 %). Achtung: Das Finanzamt prüft, ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht.
3. Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
Beim Kauf einer Eigentumswohnung kann die anteilige Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Dieser Betrag ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig (BFH-Urteil II R 1/14). Typisch sind 5.000 bis 20.000 €, je nach Alter und Größe der Wohnanlage.
4. Landesförderprogramme nutzen
Einige Bundesländer bieten Erleichterungen für Ersterwerber: Hessen zahlt das “Hessengeld”: 10.000 € pro Käufer plus 5.000 € pro Kind (seit 01.03.2024, über 10 Jahre ausgezahlt, maximal in Höhe der gezahlten Grunderwerbsteuer). Thüringen gewährt einen Freibetrag von 25.000 € für Ersterwerber bei Selbstnutzung.
5. Kaufpreis verhandeln
Oft ist es effektiver, den Kaufpreis um einige Tausend Euro zu verhandeln, als nach komplizierten Steuerspar-Konstruktionen zu suchen. Jeder Euro weniger beim Kaufpreis senkt auch die Grunderwerbsteuer direkt. Bei 6,5 % Steuersatz spart jeder verhandelte 10.000 € genau 650 € an Grunderwerbsteuer, zusätzlich zur Ersparnis bei Notar- und Grundbuchkosten.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Rechtlich sind Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG). Das heißt, beide haften gegenüber dem Finanzamt. In der Praxis wird im Kaufvertrag jedoch fast immer vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt. Der Verkäufer haftet nur subsidiär, falls der Käufer nicht zahlt.
Der Ablauf nach dem Notartermin: Der Notar meldet den Kaufvertrag beim Finanzamt. Das Finanzamt versendet den Grunderwerbsteuerbescheid, meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Beurkundung. Ab Zugang des Bescheids hast du 1 Monat Zahlungsfrist. Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst dann kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Wichtig: Ohne Bezahlung der Grunderwerbsteuer findet kein Eigentumswechsel im Grundbuch statt. Die Steuer ist damit eine zwingende Voraussetzung, um rechtlich Eigentümer zu werden.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Das Grunderwerbsteuergesetz kennt mehrere Befreiungstatbestände (§ 3 GrEStG):
- Kaufpreis unter 2.500 €: Geringfügigkeitsgrenze (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 2.501 € fällt die volle Steuer an.
- Erwerb zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4)
- Verwandte in gerader Linie: Eltern ↔ Kinder, Großeltern ↔ Enkel (§ 3 Nr. 6)
- Erbschaft: Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei (aber: Erbschaftsteuer kann greifen)
- Schenkung: grunderwerbsteuerfrei (aber: Schenkungsteuer kann greifen)
- Aufteilung bei Scheidung (§ 3 Nr. 5/5a)
Häufiger Irrtum
Geschwister sind nicht befreit! Übertragungen zwischen Geschwistern lösen Grunderwerbsteuer aus. Das wissen viele Käufer nicht.
Hinweis: Die Grunderwerbsteuer-Befreiung für Personengesellschaften (§ 5, § 6 GrEStG) läuft Ende 2026 aus. Das ist relevant für gewerbliche Immobilienkäufer.
Grunderwerbsteuer und Freibetrag: Politische Entwicklung 2026
Der Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU + SPD) sieht vor, dass der Bund die rechtliche Grundlage schafft, damit Bundesländer einen Freibetrag für Ersterwerber einführen können. Vorgesehen: bis zu 250.000 € pro Erwachsenem plus 150.000 € pro Kind.
Beispielrechnung: Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern hätte einen Freibetrag von bis zu 800.000 €. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € wäre die gesamte Grunderwerbsteuer befreit, eine potenzielle Ersparnis von 17.500 € bis 32.500 € je nach Bundesland.
Wichtige Einschränkung: Der Bund schafft nur den gesetzlichen Rahmen. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, ob und wie es den Freibetrag umsetzt. Ein Bundesgesetz wird frühestens 2026/2027 erwartet, die Landesgesetze danach. Noch ist nichts beschlossen.
Bereits aktiv: In Hessen gibt es das “Hessengeld” (seit 01.03.2024), in Thüringen einen Freibetrag von 25.000 € für Ersterwerber bei Selbstnutzung.
Grunderwerbsteuer vs. Grundsteuer: Der Unterschied
Trotz des ähnlichen Namens sind Grunderwerbsteuer und Grundsteuer grundlegend verschieden:
| Grunderwerbsteuer | Grundsteuer | |
|---|---|---|
| Art | Einmalig beim Kauf | Jährlich, laufend |
| Rechtsgrundlage | GrEStG | GrStG |
| Festsetzung | Bundesland | Kommune (Hebesatz) |
| Steuersatz | 3,5–6,5 % des Kaufpreises | Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz |
| Typischer Betrag | 10.000–30.000 € | 200–1.500 €/Jahr |
| Zahlt | Käufer | Eigentümer (umlagefähig auf Mieter) |
Grunderwerbsteuer absetzen: Geht das?
Selbstnutzer: Nein. Die Grunderwerbsteuer für die eigene Wohnung oder das eigene Haus ist nicht steuerlich absetzbar. Sie wird weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben anerkannt.
Kapitalanleger und Vermieter: Ja. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die AfA (Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben. Sie erhöht die Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA und wird über 40 bis 50 Jahre abgesetzt (2 % bzw. 2,5 % pro Jahr für Gebäude ab 2023). Für Vermieter reduziert die Grunderwerbsteuer so langfristig die Steuerlast.
Gewerbliche Nutzung: Bei gewerblich genutzten Immobilien ist die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzbar und erhöht den abschreibungsfähigen Gebäudewert.
Historische Entwicklung der Grunderwerbsteuer
Die Geschichte der Grunderwerbsteuer in Deutschland ist eine Geschichte stetiger Erhöhungen:
- 1983Bundeseinheitlicher Satz von 2,0 %
- 1997Erhöhung auf 3,5 % bundesweit
- 2006Föderalismusreform: Bundesländer dürfen den Satz eigenständig festlegen
- 2007–2019Welle von Erhöhungen: Fast alle Bundesländer erhöhen schrittweise. Berlin geht 2014 auf 6,0 %, Brandenburg und NRW 2015 auf 6,5 %
- 2023Sachsen erhöht als vorletztes Bundesland von 3,5 % auf 5,5 %
- 2024Thüringen senkt als erstes und einziges Bundesland von 6,5 % auf 5,0 %
- 2025Bremen erhöht von 5,0 % auf 5,5 %
Die Hoffnung, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern zu sinkenden Sätzen führen würde, hat sich nicht bestätigt. Im Gegenteil: Nur Bayern hält seit 1997 am Mindestsatz von 3,5 % fest. Für Käufer bedeutet das: Die Grunderwerbsteuer ist ein fester, nicht verhandelbarer Kostenblock, den man bei der Finanzierungsplanung von Anfang an berücksichtigen sollte.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und geht an das Finanzamt des Bundeslandes. Die Steuersätze liegen aktuell zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten.
Die Steuersätze variieren je nach Bundesland: Bayern 3,5 %, Baden-Württemberg/Niedersachsen/Rheinland-Pfalz/Sachsen-Anhalt/Thüringen 5,0 %, Bremen/Hamburg/Sachsen 5,5 %, Berlin/Hessen/Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %, Brandenburg/NRW/Saarland/Schleswig-Holstein 6,5 %. Nutze unsere interaktive Deutschlandkarte oben, um deinen Steuersatz sofort zu sehen.
Rechtlich sind Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner, das heißt beide haften. In der Praxis wird im Kaufvertrag fast immer vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt. Der Verkäufer haftet nur subsidiär, wenn der Käufer nicht zahlt.
Nach der Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Kauf beim Finanzamt. Das Finanzamt schickt einen Grunderwerbsteuerbescheid, meist innerhalb von 4–8 Wochen. Ab Zugang des Bescheids hast du 1 Monat Zahlungsfrist. Erst nach Zahlung erhältst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nötig ist.
Ja, legal gibt es mehrere Wege: (1) Inventar im Kaufvertrag separat ausweisen (Küche, Markise, Sauna etc. sind nicht steuerpflichtig). (2) Bei Neubau: Grundstückskauf und Bauvertrag getrennt abschließen. (3) Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen abziehen. (4) Landesförderprogramme nutzen (Hessengeld, Thüringer Freibetrag). (5) Kaufpreis verhandeln, denn jeder Euro weniger senkt auch die Steuer.
Grunderwerbsteuerfrei sind: Kaufpreis unter 2.500 € (Geringfügigkeitsgrenze), Erwerb zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, Übertragungen in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder, Großeltern ↔ Enkel), Erbschaften und Schenkungen (aber ggf. Erbschaft-/Schenkungsteuer), Aufteilung bei Scheidung. Übertragungen zwischen Geschwistern sind allerdings nicht befreit.
Aktuell gibt es keinen bundesweiten Freibetrag. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, dass die Bundesländer einen Freibetrag für Ersterwerber von bis zu 250.000 € pro Person einführen können, ein Bundesgesetz dafür steht aber noch aus. Bereits aktiv: In Hessen gibt es das „Hessengeld“ (10.000 €/Käufer + 5.000 €/Kind), in Thüringen einen Freibetrag von 25.000 € für Ersterwerber.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument des Finanzamts, das bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht eintragen. Sie ist also eine zwingende Voraussetzung, um rechtlich Eigentümer zu werden.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an und wird auf den Kaufpreis berechnet (3,5–6,5 %). Die Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Steuer, die jeder Immobilieneigentümer an die Kommune zahlt (typisch 200–1.500 €/Jahr). Die Grundsteuer kann bei Vermietung auf die Mieter umgelegt werden, die Grunderwerbsteuer nicht.
Für die selbst genutzte Immobilie: Nein, die Grunderwerbsteuer ist nicht absetzbar. Für Kapitalanleger und Vermieter: Ja, die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die AfA (Absetzung für Abnutzung) über die Nutzungsdauer abgeschrieben (typisch 2 % p.a. über 50 Jahre).
Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz eigenständig festlegen. Vorher galt ein einheitlicher Bundessatz von 3,5 %. Die Länder nutzen die Grunderwerbsteuer als wichtige Einnahmequelle, und fast alle haben den Satz seitdem erhöht. Nur Bayern ist beim ursprünglichen Satz von 3,5 % geblieben.
Ja, in bestimmten Fällen: Wird der Kaufvertrag innerhalb von 2 Jahren rückabgewickelt (§ 16 GrEStG), kann die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet werden. Auch wenn der Kaufpreis nachträglich gemindert wird (z. B. wegen Mängeln), kann eine anteilige Erstattung beantragt werden.
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