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Maklerprovision

Maklerprovision: Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird sie seit Dezember 2020 in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision (auch Maklercourtage oder Maklergebühr) ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Die Provision wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Kein Abschluss, keine Zahlung.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern eine neue Regelung: Die Maklerprovision muss zwischen Käufer und Verkäufer mindestens hälftig aufgeteilt werden. Vorher konnte die gesamte Provision auf den Käufer abgewälzt werden. Das schützt vor allem private Käufer vor einseitiger Belastung.

Für den Mietmarkt gilt bereits seit dem 1. Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip. Hier zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. In der Praxis ist das fast immer der Vermieter. Die Provision bei Vermietungen beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Maklerprovision berechnen: Beispiel

Die Provision wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. In den meisten Bundesländern liegt die marktübliche Gesamtprovision bei 7,14 % (inklusive 19 % Mehrwertsteuer).

Beispielrechnung bei einem Kaufpreis von 400.000 €:

  • Gesamtprovision: 7,14 % von 400.000 € = 28.560 €
  • Anteil Käufer (50 %): 3,57 % = 14.280 €
  • Anteil Verkäufer (50 %): 3,57 % = 14.280 €

In einigen Bundesländern sind niedrigere Sätze üblich. In Bremen und Mecklenburg-Vorpommern liegt die Gesamtprovision oft bei 5,95 %, in Hamburg bei 6,25 %. Die Provision ist jedoch frei verhandelbar. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.

Wichtig zu wissen

  • Textform erforderlich: Seit 2020 muss der Maklervertrag beim Kauf von Wohnimmobilien mindestens in Textform geschlossen werden (zum Beispiel per E-Mail). Ein mündlicher Vertrag reicht nicht mehr aus.
  • Nur für Wohnimmobilien: Die hälftige Teilung gilt nur beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Beim Kauf von Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäusern kann die Provision weiterhin frei zwischen den Parteien verteilt werden.
  • Provision verhandeln: Besonders bei hochpreisigen Immobilien oder wenn der Makler nur eine Seite betreut, lohnt sich eine Verhandlung. Ein niedrigerer Prozentsatz ist jederzeit möglich.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Für Käufer, die eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben, ist die Maklerprovision als Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzbar. Selbstnutzer können die Provision nicht von der Steuer absetzen.

Gesetzliche Grundlage

Die Maklerprovision beim Immobilienkauf wird in den §§656a bis 656d BGB geregelt. Diese Paragraphen wurden am 23. Dezember 2020 durch das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" eingeführt. §656a schreibt die Textform vor, §656b begrenzt den Anwendungsbereich auf Verbraucher, §656c regelt die Doppeltätigkeit des Maklers und §656d die Kostenverteilung bei einseitiger Beauftragung. Das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen basiert auf §2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG).

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision?

Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Dezember 2020 hälftig. Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt.

Wie hoch ist die Maklerprovision 2026?

Die Gesamtprovision liegt je nach Region zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer). In den meisten Bundesländern sind 7,14 % üblich, also 3,57 % pro Seite.

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Ja. Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar. Die genannten Sätze sind Marktüblichkeit, keine Pflicht. Gerade bei hochpreisigen Immobilien lohnt sich eine Verhandlung.

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